Die DSGVO stellt seit Mai 2018 sicher keine großen Neuerungen in Bezug auf den Schutz von personenbezogenen Daten. Das alte BDSG setzte hier bereits Maßstäbe. Allerdings setzt die DSGVO neue Maßstäbe im Hinblick auf mögliche Bußgelder. Seither werden viele Unternehmen und Kommunen gezwungen sich mit Datenschutz zu befassen. Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Wegweiser, wie das Thema angegangen werden könnte. Der Wegweiser gibt die persönlichen Erfahrungen und Herangehensweisen bei der Einführung von Managementsystemen bei Kunden (u.a. Stadtverwaltung, Verein oder Firmen) wieder.
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